AGB

1. Allgemeines

1.1 Dem Vertragsabschluss liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

2. Leistungen und Pflichten

2.1 Der Auftragnehmerverpflichtet sich im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind.

2.2 Instandsetzungsarbeiten die der Auftragnehmer nicht sofort durchführen kann, werden nach Aufforderung und in Absprache mit dem Auftraggeber kurzfristig ausgeführt.

2.3 Die Ausführung von kleinen Instandsetzungsarbeiten ist im Wartungsvertrag vereinbart, damit ist der Auftragnehmer verpflichtet, festgestellte Mängel zu beseitigen, ohne dass er einer gesonderten Beauftragung bedarf.

2.4 Nach Aufforderung beseitigt der Auftragnehmer auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine Störungen unverzüglich, die die Sicherheit oder den Betrieb der Anlagen gefährden oder ausschließen.

2.5 Der Auftragnehmer führt Leistungen so aus, dass die Betriebsbereitschaft und die Sicherheit der Anlagen erhalten bleiben. Die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften werden beachtet. Entsprechend ausgebildetes Personal führt die Wartungsarbeiten durch.

2.6 Hilfsmittel (Werkzeuge) und Hilfsstoffe (Reinigungsmittel), die zur Erbringung der Leistungen benötigt werden, stellt der Auftragnehmer.

2.6 Gefährden Schäden oder Mängel, die der Auftragnehmer erkennt, die Betriebsbereitschaft oder einer Anlage, benachrichtigt er sofort den Auftraggeber und veranlasst gegebenenfalls die Anlage außer Betrieb zu nehmen. Auf Schäden oder Mängel die nicht sofort beseitigt werden müssenwird der Auftraggeber schriftlich hingewiesen.

2.8 Werden durch bestehende Vorschriften andere Wartungsintervalle notwendig, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen.

2.9 Dem Auftraggeber obliegt die ABfallbeseitigung der vom Auftragnehmer ausgetauschten Teile, wie Keilriemen und Filtermedien.

2.10 Der Auftraggeber stellt Hilfsmittel, wie Wasser und Strom, kostenlos zur Verfügung.

2.11 Ausgenommen von den Leistungen im Wartungsvertrag ist die Reinigung der Lüftungskanäle.

 

3. Leistungsausführung

3.1 Der Auftragnehmer erstellt nach Abschluss der Wartung einen Arbeitsbericht in dem Art und Umfang der ausgeführten Leistungen einschließlich Materialverbrauch aufgeführt sind. Des Weiteren wird der Zustand der Anlage beschrieben und über notwendig werdende Instandsetzungsarbeiten.

3.2 Der Auftraggeber oder ein bevollmächtigter Vertreter bestätigt die Durchführung der Arbeiten.

3.3 Innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit wird der Zeitpunkt für die Durchführung der Wartungsarbeiten mit dem Beauftragten des Auftraggebers abgestimmt.

3.4 Sollte ein fälliger Wartungstermin durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Unfall, Krankheit) nicht eingehalten werden können, so kann der Auftragnehmer nicht für Schäden aufgrund verspäteter Wartung verantwortlich gemacht werden.

 

4. Preise und Zahlung

4.1 Die angebotenen Preise verstehen sich alle zuzüglich der zum Ausführungszeitpunkt jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

4.2 Die Pauschalkosten für Inspektion/Wartung sind zuzüglich Mehrwertsteuer für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsbeginn Festpreise. Auf Verlangen jedes Vertragspartners kann die Jahrespauschale geändert werden wenn sich nach Ablauf dieser Frist der maßgebende Lohn ändert.

4.3 In den Kosten nicht enthalten sind Schmier- und Wartungsstoffe, Verschleiß- und Ersatzteile. Diese werden dem Auftraggeber zum gültigen Listenpreis zuzüglich MwSt. berechnet.

4.4 Die Abrechnung von Ersatzteilen zu den jeweils gültigen Listenpreisen und der Einbaukosten erfolgt nach Nachweis.

4.5 Berechnung bei Mehraufwand; Mehrarbeiten werden nach den tatsächlich anfallenden Arbeitsstunden (Stundenlohn wie unter Punkt 4 des Wartungsvertrages angegeben) zuzüglich MwSt, berechnet. Darüber wird dem Auftragnehmer ein separater Arbeitsbericht als Nachweis erstellt.

4.6 Soweit die Zahlungsbedingungen nicht schon bei Vertragsabschluss vereinbart ist, gelten die in unseren Rechnungen angebenen Zahhlungsmodalitäten und Zahlungstermine als verbindlich. Zahlungsziele beginnen 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug.

 

5. Haftung

5.1 Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflicht-Versicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von € 2.500.000 abgeschlossen. 

5.2 Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

 

6. Dauer und Kündigung des Vertrags

6.1 Mit der Unterzeichnung beginnt der Vertrag falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird.

6.2 Der Wartungsvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

6.3 Der Wartungsvertrag kann nur fristlos gekündigt werden, wenn einer der Vertragspartner seine Vertragspflichten vorsätzlich oder grob verletzt hat.

6,4 Werdern die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Vergütungs- und Leistungspflicht vereinbart werden.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort für die zu erbringenden Leistungen und Lieferung ist der Sitz des Auftraggebers.

7.2 Im Übrigen ist Erfüllungsort Kleve.

7.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kleve.

 

8. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und alle den Vetrag betreffenden wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform.

8.2 Ist oder wird ein Teil dieses Vertarges unwirksam, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt.

 

 

Stand 2023

 

 

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